Der mehr als umstrittene „Journalist“ Axel Richter vom „Remscheider General-Anzeiger“ (RGA) hat mittels seines Beitrags „Pizzeria Dallas: Gastronomen wollen keine Selbstjustiz“ den endgültigen Beweis erbracht, nicht mehr zwischen Wahrheit und Fiktion unterscheiden zu können. Bzgl. des Terrors gegen die Pizzeria Dallas schrieb Richter in fetter Formatierung etwas von „Aufrufen zur Selbstjustiz“, die mittlerweile im Bereich der Theodor-Körner-Straße kursierten. Hiermit kann er nur die Auslobung in Höhe von 500 Euro meinen, die die Bürgerbewegung PRO Remscheid auf die strafrechtliche Überführung des Gewohnheitskriminellen, der seit etwa drei Jahren den Gastronomiebetrieb terrorisiert, fest zugesagt hat.
Richter, der sich immer wieder in der Pose des weisen Welterklärers gefällt, hat wohl nicht aufgepasst, als es um das geistige Erfassen grundlegender Dinge des Strafrechts ging. Wenn man in Deutschland Zeuge einer Straftat wird, so gilt das Jedermannsrecht, dass der Täter im Bereich des Tatorts festgehalten darf, bis die Polizei zwecks Feststellung der Personalien eintrifft. Was der RGA-Journalismus hier nahelegt, ist nichts anderes als das gedankliche Monstrum eines Rechts auf Flucht vom Tatort.
„Dass Axel Richter seinen RGA auf dünnstes Eis geführt hat und schon längst eingebrochen ist, lässt sich allein daran erkennen, wie über unsere 500-Euro-Auslobung um den heißen Brei herum geschrieben wird, doch Konkretes gezielt vermieden wird“, bewertet der PRO-Remscheid-Fraktionsvorsitzende Andre Hüsgen die Arbeit Richters.
„Was wir in Erfahrung bringen konnten, ergab folgendes Bild: Ein linksfaschistischer Internet-Mob empörte sich über unsere 500-Euro-Auslobung und setzte das abenteuerliche Märchen in die Welt, unser Aufruf zum Nachkommen einer Bürgerpflicht sei eine Form von ‚Selbstjustiz‘. Da Axel Richter als ein Schreiberling bekannt ist, der regelmäßig seine verbohrte Ideologie über die Lebenswirklichkeit stellt, griff er das Lügen-Narrativ des Mobs dankend auf. Unsere juristisch einwandfreie 500-Euro-Auslobung bleibt selbstverständlich bestehen.
Abschließend stelle ich mir vor allem eine Frage: Diejenigen, die jetzt am lautesten etwas von ‚Selbstjustiz‘ faseln, möchte ich einmal sehen, wenn ihr Eigentum in Serie von einem massiv Geisteskranken beschädigt bzw. zerstört wird. Würden die dann auch öffentlich für ein verbrieftes Recht auf Flucht vom Tatort eintreten? Das Sankt-Florian-Prinzip kennen wir zur Genüge: Heiliger Florian, verschon’ mein Haus, zünd’ and’re an!“