Aus welchen Nationalitäten setzt sich die Gesichtsschlitzer-Bande zusammen?

Teppichmesser der Marke Stanley

© Simon A. Eugster (commons.wikimedia.org / Lizenz: CC BY-SA 3.0)



Symbolbild: Teppichmesser schneiden scharf wie ein Skalpell. (Anklicken zum Vergrößern des Bildes!)

Während der zurückliegenden Wochen tauchte der Strafprozess gegen die Teppichmesser-Bande aus Remscheid vor dem Landgericht Wuppertal immer wieder in den Lokalmedien auf. Seit dem 22. Juli steht nun fest: Für den 17-jährigen Hauptangeklagten gibt es maximal fünfeinhalb Jahre Freiheitsentzug. Die geringste Haftstrafe mit drei Jahren und drei Monaten erhält der Älteste (19) der verbrecherischen Vier, da sein krimineller Anteil der kleinste gewesen sei. Weil es sich bei den jugendlichen Gewalttätern um Angehörige verschiedener ausländischer Staaten handelt, könnten nach Absitzen von bloß zwei Drittel der Strafe (!) Abschiebungen erfolgen, was aber aufgrund der politischen Wurstigkeit der etablierten Parteien in den Sternen steht.

Im November 2023 trieb das Brutalo-Quartett sein Unwesen auf den Straßen der Stadtzentren von Remscheid und Köln. Aus der Dunkelheit heraus wurden Passanten mit Teppichmessern bedroht. In manchen Fällen wurde den Opfern ins Gesicht geschnitten, selbst wenn diese den importierten „Fachkräften“ ihre Wertsachen ausgehändigt hatten. Szenen, wie man sie eher aus den schlimmsten Slums der Dritten Welt gewohnt ist.

„Die gewaltgestörten Vier hätten die Teppichmesser-Sache in vielen Ländern dieser Welt höchstens zwei- bis dreimal versucht, denn spätestens dann wären sämtliche dieser Figuren tot gewesen“, zieht der PRO-Remscheid-Voristzende Andre Hüsgen einen Vergleich.

Andre Hüsgen

PRO-Remscheid-Vorsitzender

„Wer hierzulande als Ausländer mit vollem Vorsatz anderen mit einer Klinge ins Gesicht schneidet und sie zusätzlich ausraubt, der hat keine einzige Sekunde Freiheit mehr innerhalb unserer Staatsgrenzen verdient. Sollte die Altparteien-Front der Linksgrünen dabei versagen, die gesamte Vierer-Bande sofort nach deren Haftstrafen mit lebenslangem Wieder-Einreise-Verbot abzuschieben, würde sie damit in der Bürgerschaft sehr berechtigte Zweifel säen, ob das deutsche Staatswesen überhaupt noch seinen wesentlichsten Aufgaben nachkommen kann.

Der ‚Remscheider General-Anzeiger‘ nennt unterdessen weder Vornamen des Verbrecher-Quartetts nennt noch konkrete Nationalitäten. Letztlich muss das Blatt sich nicht die Mühe des Verschleierns machen, denn jeder, der offenen Auges durch das Land geht, weiß, welche Milieus dort am Werk sind. Schon in der Phase frühester Berichterstattung über die Gesichtsschlitzer-Bande war klar, dass dies niemals Einheimische aus auch nur halbwegs geordneten Sozialverhältnissen sein können. Wer eine Null-Toleranz-Linie gegenüber importierter Kriminalität und keine weiteren Nebelkerzen seitens der Massenmedien haben will, für den kann es im Herbst 2025 anlässlich der Kommunalwahl daher nur eines geben: Alle Stimmen für die Bürgerbewegung PRO Remscheid!“