Zwei Jugendliche im Alter von 17 und 18 Jahren, die am 21. November an der Massenschlägerei vor der „Orient Lounge“ beteiligt gewesen sind, sind im Rahmen eines Schnellverfahrens zu Arreststrafen verurteilt worden. Das Strafurteil sieht für beide zwei Wochenenden im Jugendarrest vor, ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Der beschleunigte Prozess habe aus erzieherischen Gründen bereits eineinhalb Wochen nach der Tat stattgefunden und ist Teil eines Remscheider Pilotprojekts.
Den Angeklagten wurden die Delikte des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und der versuchten Gefangenenbefreiung zur Last gelegt. Aus gleich mehreren Großstädten des Umlandes mussten Polizisten zur Hilfe kommen, um die Massenschlägerei mit etwa 60 Beteiligten unterbinden zu können. Der Gerichtsprozess gegen die erwachsenen Verdächtigen werde erst deutlich später stattfinden.
„Schnellverfahren im Jugendstrafrecht sind an sich eine gute Sache, um ‚Gangsta‘-Karrieren vorzubeugen, doch dann bitteschön mit ausreichend harten Urteilen!“, fordert der Remscheider PRO-Deutschland-Ratsgruppensprecher Andre Hüsgen.
„Ein Dauerarrest von vier Wochen ist weitaus geeigneter, um unter jugendlichen Straftätern dieses Kalibers ein Umdenken hervorzurufen als zwei ‚Wochenend-Ausflüge‘ in der Einzelzelle. Denn dann käme beim nächsten zeitnah stattfindenden Delikt gleich eine Haftstrafe. Jungmännern mit orientalischem Einwanderungshintergrund darf keinerlei Bonus in solchen Fällen gewährt werden. Unsere Bürgerbewegung PRO Deutschland steht für das Modell der 2010 verstorbenen Jugendrichterin Kirsten Heisig: Zügige Verfahren und angemessen harte Urteile!“