Im Vergleich der Geschwindigkeitsüberwachung in den Nachbarstädten Remscheid und Solingen fällt im Zeitraum 28. April bis 4. Juli eines auf: Die „Seestadt auf dem Berge“ verhängte 24 einmonatige Führerschein-Entzüge allein auf Basis des neuen, rechtswidrigen StVO Strafkatalogs, hingegen die Klingenstadt trotz größerer Einwohnerzahl nur acht. Auf Anweisung der Bezirksregierung Düsseldorf wurden nun alle 32 Führerschein-Entzüge für nichtig erklärt. Die Differenz ist leicht nachvollziehbar, denn ein wesentlicher Faktor ist in Remscheid die neue semi-stationäre Blitzeranlage an der Freiheitstraße (Teil der Bundesstraße 229), wo nachts zwischen 22 Uhr und 6 Uhr Tempo 30 (!) gilt. Um die Konsequenzen nach dem neuen und zugleich rechtswidrigen StVO Strafkatalog zu verdeutlichen: Bei einer Geschwindigkeit von 51 km/h passiert zwischen 6 und 22 Uhr gar nichts, doch zwischen 22 und 6 Uhr bedeutet das gleiche Tempo den direkten Verlust des Führerscheins für einen Monat.
Durch Anfragen an die Stadtverwaltung möchte PRO Remscheid aktuell in Erfahrung bringen, wie man die Betroffenen rechtswidriger Führerschein-Entzüge und auch die Betroffenen rechtswidrig hoher Verwarn- und Bußgelder entschädigen kann. Zumindest der Punkt rechtswidriger Führerschein-Entzüge ist mittlerweile im Wesentlichen geklärt. Doch seitens des Remscheider Ordnungsamts hieß es, man wolle wegen zu hohen Arbeitsaufwands die rechtswidrig hohen Verwarn- und Bußgelder auf Grundlage des neuen StVO Bußgeldkatalogs beibehalten.
„Nach unserer Einschätzung ist ein rückwirkendes Festhalten am neuen, rechtswidrigen StVO Bußgeldkatalog eines Rechtsstaats unwürdig“, kommentiert der PRO-Remscheid-Ratsgruppensprecher Andre Hüsgen.
„Dass die Stadtverwaltung einem Teil unserer Forderungen nachkommt, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Doch wir von der Bürgerbewegung PRO Remscheid verlangen darüber hinaus, allen Betroffenen von rechtswidrigen Führerschein-Entzügen Entschädigungszahlungen zukommen zu lassen. Ferner müssen die Betroffenen von zu hohen Verwarn- und Bußgeldern die zu viel geleisteten Differenzbeträge mit Verzinsung zurückerhalten.
Wir von PRO Remscheid sprechen uns klar für den alten und zugleich rechtskonformen StVO Straf- und Bußgeldkatalog aus, der momentan wieder zumindest vorläufige Anwendung findet. Der neue und zugleich rechtswidrige StVO Straf- und Bußgeldkatalog ist nur ein Mittel, um die Nutzer des motorisierten Individualverkehrs zu gängeln. Um den Verfechtern solcher Autofahrer-Feindlichkeit in den Reihen von Bündnis 90/Die Grünen wie auch deren Helfershelfern in den übrigen Altparteien einen großen Schlag ins Kontor zu verpassen, gibt es am 13. September nur eine Option: Alle Wahlstimmen für die Bürgerbewegung PRO Remscheid!“